Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP ab April
Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP ab April ohne Verwaltungsgebühr! Das hat der Kreistag jetzt mit Mehrheit entschieden.
Seit dem Cyberangriff auf unseren Dienstleister SIT können besondere Wünsche fürs Nummernschild nicht erfüllt werden. Dank der Hilfe anderer Kreise konnten seit November überhaupt Autos zugelassen werden. Ihr wisst es: Viele fahren jetzt z. B. mit BF, BE oder MI über die Straßen. Seit Januar können wieder Autos mit SO- und LP-Serienkennzeichen angemeldet werden.
Alle, die zwischen dem 30.10.23 und 29.01.2024 außerhalb des Kreises zugelassen haben und nun zurück auf SO oder LP wechseln wollen, können dies ab dem 1. April ohne Verwaltungsgebühr (27,10 Euro) tun.
Bezahlt werden müssen die Gebühren fürs Kraftfahrtbundesamt und die Sachkosten für das Material in Höhe von maximal 22,20 Euro. Dazu kommen die Kosten für die neuen Nummernschilder, die auch selbst bezahlt werden müssen!
Wichtig: Wunschkennzeichen sind aktuell noch nicht möglich!
Eine eingeschränkte Kennzeichenwahl ist nur in zwei Fällen möglich: Wer zwischen dem 30. Oktober 2023 und dem 29. Januar 2024 ein Fahrzeug bei einer auswärtigen Zulassungsstelle abgemeldet hat, kann dieses Kennzeichen erneut erhalten. Wer zum Zeitpunkt des Cyberangriffs, also am 30. Oktober, eine gültige Kennzeichenreservierung hatte, kann das Kennzeichen erhalten, wenn der Zulassungsstelle ein Nachweis über die Reservierung vorgelegt wird.
Sobald neue Wunschkennzeichen wieder möglich sind, melden wir uns.
Keine Eile: Die Zeit zur Umkennzeichnung drängt nicht: Die Gebührenbefreiung gilt für Ummeldungen bis zum 31. März 2025. Termine für den Kennzeichenwechsel könnt Ihr auf www.kreis-soest.de vereinbaren. Bitte habt etwas mehr Geduld: Wegen des Cyberangriffs ist in den Zulassungsstellen unheimlich viel nachzuarbeiten. Deshalb dauert es mit Terminen leider länger als sonst. Wir bitten Euch um Verständnis
: Judith Wedderwille/ Kreis Soest