die erste Erblandsvereinigung
Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1463
schlossen die beiden Landstände des Herzogtums Westfalen, Ritterschaft und Städte, zu denen auch Kallenhardt gehörte, die erste Erblandsvereinigung, die ihnen das bedeutende Recht der Bewilligung von Steuern gewährte.