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Kommunale Neugliederung

Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1975

Zum 31.12.1974 endete die politische Selbständigkeit der Gemeinde Kallenhardt. Kallenhardt gehörte mit 17 Gemeinden zum Amt Rüthen. Jede Gemeinde hatte einen Gemeinderat. Alle Verwaltungsaufgaben wurden von der Amtsverwaltung mit Sitz in Rüthen erfüllt. Für alle 17 Gemeinden waren Haushaltspläne aufzustellen, getrennte Kassen zu führen und eigene Jahresabschlüsse aufzustellen. Der damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand war sicherlich ein wesentlicher Grund für das Land NRW, eine kommunale Neugliederung im gesamten Land einzuleiten, also amtsangehörige Gemeinden zu einer Großgemeinde zusammenzulegen.

Bereits seit 1966 wurden Grundsätze, Modelle und Vorschläge für die geplante kommunale Neugliederung erarbeitet. In einer am 03.08.1969 stattgefundenen Bürgerversammlung stimmte eine Mehrheit der Kallenhardter Bürger für den Anschluss an Warstein (s. Bericht Patriot vom 06.08.1969) 1971 trat die Neugliederung in die entscheidende Phase. Die Gemeindevertretung Kallenhardt entschied sich mit 7 Stimmen für den Anschluss an Warstein und mit 6 Stimmen für den Anschluss an Rüthen. Im März 1973 legte das Innenministerium NRW einen Vorschlag zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des „Neugliederungsraumes Münster/Hamm“ vor. Zu diesem Raum gehörte auch der Kreis Lippstadt und damit die Gemeinden des Amtes Rüthen. Der Vorschlag sah vor, dass Kallenhardt der Stadt Warstein zugeordnet werden sollte. Die Gemeinden hatten Gelegenheit, hierzu förmlich Stellung zu nehmen. 6 der 13 Kallenhardter Gemeindevertreter erarbeiteten eine Stellungnahme mit dem Titel „Kallenhardt gehört zu Rüthen“. In dieser Stellungnahme wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Kallenhardt als zweitgrößter Ortsteil der Großgemeinde Rüthen besser im Sinne von Kallenhardt  mitsprechen könne als in der Großgemeinde Warstein. Das bessere schulische Angebot in Rüthen (Neubau der Hauptschule mit Dreifachsporthalle, 90 % der Schüler, die zu höheren Schulen wechseln, besuchen das Gymnasium in Rüthen) war ebenfalls in dieser Stellungnahme aufgeführt. Auch der damalige Amtsbürgermeister, Bürgermeister der Stadt Rüthen und Amtsdirektor haben sich in einer Stellungnahme vehement für die Zuordnung von Kallenhardt in die Großgemeinde Rüthen eingesetzt. Das Neugliederungsverfahren fand seinen Abschluss mit Erlass des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm Gesetz) vom 9. Juli 1974, das am 1 Januar 1975 in Kraft trat. In § 50 des Gesetzes heißt es: Die Stadt Rüthen und die Gemeinden Altenrüthen, Drewer – mit Ausnahme Drewer-Heide-, Hemmern, Hoinkhausen, Kallenhardt, Kellinghausen, Kneblinghausen, Langenstraße-Heddinghausen, Meiste, Menzel, Nettelstädt, Oestereiden, Weickede und Westereiden werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rüthen und führt die Bezeichnung „Stadt“.

Letzte Gemeindevertretung der Gemeinde Kallenhardt: Albert Aust, Günter Aust, Hermann Burg, Josef Dohle, Arnold Ebers, Josef Halbey, Walter Hesse, Kunibert Linnemann, Fritz Meschede, Franz Meyer, Helmut Nolte, Franz Peters, Bernhard Pflug

Zeitungsbericht Der Patriot am 06.08.1969

 

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