Kreisverwaltung an Brückentagen geschlossen
Regelung gilt nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam
Der Kreis Soest weist darauf hin, dass die Verwaltung an den Feiertagen und den darauf folgenden Brückentagen im Mai und Juni geschlossen bleibt. Im Einzelnen heißt dies: An Christi Himmelfahrt, 18. Mai, und dem darauffolgenden Freitag, 19. Mai, sowie an Fronleichnam, 8. Juni, und dem darauf folgenden Freitag, 9. Juni, sind die Dienststellen geschlossen. Geschlossen bleibt auch die sonst samstagvormittags geöffnete Kfz-Zulassungsstelle in Soest an den Samstagen 20. Mai und 10. Juni.
Selbstverständlich ausgenommen von dieser Regelung sind alle Notruf- und Notfalldienste der Kreisleitstelle, die immer rund um die Uhr über die Telefonnummer 112 erreichbar ist. Auch weitere Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind – wie an normalen Wochenenden oder Feiertagen – sichergestellt.
Eine Kindeswohlgefährdung ist da, wo das Kreisjugendamt zuständig ist (alle Städte und Gemeinden im Kreis außer Lippstadt, Soest und Warstein, die ein eigenes Jugendamt haben), an den genannten Tagen über die Polizei unter der Rufnummer 110 zu melden.