Leinenpflicht!
Um brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli angeleint werden. In Naturschutzgebieten gilt dagegen ganzjährig ein Anleingebot.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest wirkt sich diese Bestimmung besonders aus, da viele von ihnen schon in ihrer Nachbarschaft auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Weitere Vogelschutzgebiete sind der Möhnesee und die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit den Ahsewiesen.
Das größte Vogelschutzgebiet ist die Hellwegbörde mit rund 50.000 Hektar. Es zieht sich von Unna bis nach Paderborn quer durch den Kreis Soest und ist damit eines der größten in NRW.
Die Hellwegbörde ist für viele bedrohte und seltene Arten ein landesweit bedeutsames Brut- und Rastgebiet. Hierzu gehören Wachtelkönig, Rohr- und Wiesenweihe sowie Kiebitz. Der Kreis Soest steht deswegen in besondere Verantwortung diese Vögel zu schützen.
Hunde, die auf den Feldern und Wiesen toben, laufen und stöbern stellen eine Gefahr für Weihe, Hase, Reh & Co. dar. Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und müssen dadurch mehr Zeit für die Futtersuche aufwenden. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was tödlich enden kann.
Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit soweit wie möglich nicht unbeaufsichtigt freilaufen gelassen werden.
Ein naturverträgliches Austoben der Hunde ist zum Beispiel auf Hundewiesen möglich.
Mehr Infos gibt es https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1150116
Archivfoto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest